ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 
1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Käufer widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert uns gegenüber geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung unserer Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit der Annahme des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung.

3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen wird bereits jetzt widersprochen; diese Bedingungen gelten nicht.

4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

5. Eventuell vereinbarte Abweichungen von den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für das konkrete Geschäft und berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

6. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

II. ANGEBOT

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind für uns verbindlich, wenn und soweit sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Vereinbarungen des Käufers mit unseren Vertretern und/oder Beauftragten sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

2. Eine Vereinbarung zur elektronischen Bestelldatenübermittlung bedarf der Schriftform. Dabei ist auch festzulegen, auf welchem Wege, nach welchem Verfahren und in welchem Zeitraum die Bestelldaten jeweils übertragen werden.

3. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen, bei Nichtverfügbarkeit wird der Käufer unverzüglich informiert, bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Abweichungen in Menge und Art behalten wir uns im kaufmännisch zumutbaren Rahmen vor, der Auftraggeber bleibt dann zur Abnahme verpflichtet.

 

III. LIEFERUNG

1. Wir sind bemüht, die vom Käufer angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Fristen bedarf jeweils der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen, auf die wir keinen Einfluss haben, nämlich aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie-und Materialversorgung und anderem, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt bei Nichtlieferung oder nicht ausreichender Belieferung durch unsere Lieferanten.

2. Wir sind in den vorgenannten Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wir sind im zumutbaren Umfang zu Teil- und Ersatzlieferungen im Frischbackwarenbereich berechtigt.

4. Unvollständige Lieferungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu rügen.

 
IV. PREISE

1. Sofern sich aus unseren Preislisten nichts anderes ergibt, gelten die am Versandtag geltenden Preise ab unserem Firmensitz zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und „ab Werk“.

2. Gebühren und Entgelte für Entsorgungssysteme (z.B. DSD) sind in den Preisen nur dann enthalten, wenn in der Angebotslegung und Preisbestätigung dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

 
V. ZAHLUNGEN

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bar oder durch Überweisung auf eines unserer Konten unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen (Fälligkeit). Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Eingang des Schecks, sondern erst die endgültige Gutschrift auf einem unserer Konten als Zahlung.

2. Ab Fälligkeit sind wir – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Fälligkeitszinsenzinsen nach § 353 HGB in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Soweit wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir – nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung – berechtigt, diesen zu fordern. Das Recht des Käufers, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen, bleibt unberührt.

3. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen Vorauszahlungen, Nachnahme oder sonst sofortige Zahlung zu verlangen. Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch einer solchen innerhalb einer Zahlungsfrist laut diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns jederzeit auch für bestehende Kaufverträge vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherheit zu verlangen. Erfolgt eine solche auf unser Ersuchen hin nicht, so können wir nach unserer Wahl sofortige Zahlung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.

4. Befindet sich der Käufer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte nach §§ 280 ff BGB, 373 ff. HGB.

5. Ein Inhaberwechsel oder Veränderungen in den Geschäfts-und Familienverhältnissen des Käufers, insbesondere der Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers berechtigen uns, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne zu Schadensersatz oder Ersatz entgangenen Gewinns verpflichtet zu sein.

6. Erfolgen nach Abschluss des Vertrages Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Käufers oder werden überfällige Posten nicht bezahlt, so wird der Kaufpreis für alle gelieferten Waren sofort fällig. Für noch zu liefernde Waren sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlungen zu verlangen.

7. Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen oder mit Forderungen unserer Konzerngesellschaften wegen Forderungen des Käufers gegenüber einer dieser Firmen aufzurechnen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 
VI. RABATTE, SKONTO, RÜCKVERGÜTUNGEN, WERBUNGSKOSTENZUSCHÜSSE

Rabatte, Skonto, Rückvergütungen, Werbungskostenzuschüsse etc. („Abzüge“) sind von uns nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung geschuldet. Sofern Preisnachlässe oder Rückvergütungen nach Umsatzmengen berechnet werden, sind vor der Ermittlung des relevanten Umsatzes sämtliche gewährten Rabatte und Gebühren für Entsorgung (z.B. DSD) sowie sonstige Abgaben und Gebühren, abzuziehen. Das gilt auch für Abzüge, die erst zukünftig eingeführt werden. Abzüge werden jeweils am Jahresende und nach entsprechender Abrechnung durch den Käufer und Anerkennung durch uns bezahlt. Ein Aufrechnungsrecht des Käufers mit derartigen Forderungen besteht nicht.

 
VII. TRANSPORTBEHÄLTNISSE

Transportbehältnisse (Kisten, Container, Paletten usw.) sind und bleiben unser Eigentum und müssen unverzüglich kostenfrei nach Lieferung wieder zurückgegeben werden. Erfolgt dies nicht, sind wir berechtigt, als Schaden die Transportbehältnisse zum Einkaufspreis in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder lediglich ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

 
VIII. GEFAHRTRAGUNG

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellten Waren an eine dritte, den Transport ausführende Person übergeben worden sind.

2. Dies gilt nicht, wenn die Waren von unserem Personal mit eigenen Fahrzeugen zum Käufer gebracht werden.

3. Der Gefahrenübergang bei Frühanlieferung erfolgt im Zeitpunkt der Einbringung der Ware in die Frühanlieferzone des Käufers, ansonsten bei Übergabe an den Käufer oder Ablieferung im/bei seinem Geschäftslokal.

 
IX. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

1. Die bestellte Ware wird ordnungsgemäß verpackt von uns geliefert.

2. Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel und Mengenabweichungen zu überprüfen. Bei Frühanlieferung gilt auch der nicht unterschriebene Lieferschein. Mängelrügen sind unverzüglich nach Wareneingang telefonisch oder schriftlich zu erheben. Erfolgt die Erklärung nicht unverzüglich, so gilt die gelieferte Ware als mangelfrei abgenommen. Rechtzeitig gerügte Tiefkühlware ist tiefgekühlt bei mindestens -18 C bis zur Abholung aufzubewahren.

3. Unsere Verpflichtung zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, d. h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn, wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenshöhe, begrenzt.

4. Unsere Verpflichtung zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, die aus einem grob fahrlässigen Fehlverhalten resultieren, ist begrenzt auf den fünffachen Rechnungswert, maximal jedoch auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware.

5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung der Ziffern 3 und 4 gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

 
X. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegenüber dem Auftraggeber zustehen, einschließlich zukünftig entstehender Forderungen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang sowie zur Einziehung des Kaufpreises berechtigt. Kaufpreisforderungen hieraus tritt er hiermit an uns bis zur Höhe der uns zustehenden Gesamtforderung ab. Diese Abtretung nehmen wir an. Wir sind auf Aufforderung des Käufers bereit, entsprechende Sicherungen freizugeben, soweit die vom Käufer gewährten Sicherheiten (nach kritischer Bewertung – Abschlag von einem Drittel vom Nennwert) unsere Gesamtforderung übersteigt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die gelieferten Waren zu widersprechen und uns unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen.

 
XI. WARENBEZEICHNUNG

1. Für die Vertragsbeziehung ist die Warenbezeichnung an unserem Firmensitz maßgebend.

2. Für die Einhaltung ortsspezifischer Vorschriften am Sitz des Käufers ist dieser allein verantwortlich; er stellt uns hiermit von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Dritte frei.

 
XII. RÜCKSTELLMUSTER

Die bei einer Lebensmittelkontrolle hinterlassenen amtlich versiegelten Gegenproben sind uns jeweils unverzüglich porto-und spesenfrei zur Verfügung zu stellen.

 
XIII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, WIRKSAMKEIT, SONSTIGES

1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Neu-Ulm.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist, wenn der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Augsburg. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

3. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.